Schlagwortarchiv für: Modernisierung

IRDG_2021_03_19

Bericht zum Workshop: Digitalisierung und Zivilverfahren

in der ERV-Broschüre des Deutschen Anwaltverlages.

Der Herausgeber, Dr. Wolfram Viefhues, schreibt in der Einleitung:

„In Ihrem dritten Beitrag gibt Ilona Cosack unseren Leserinnen und Lesern sehr interessante Informationen aus dem Workshop Digitalisierung und Zivilverfahren des Instituts für das Recht der digitalen Gesellschaft (IRDG) der Universität Passau vom 19.3.2021.“

D. Digitalisierung und Zivilverfahren
Verfasserin: Ilona Cosack

Der Lehrstuhl für Deutsches und Europäisches Privatrecht, Zivilverfahrensrecht und Rechtstheorie an der Universität Passau veranstaltete am 19.3.2021 unter der Leitung von Prof. Thomas Riehm einen Online-Workshop, um eine breit angelegte Diskussion über die wesentlichen Inhalte und Vorschläge des Diskussionspapiers zur  Modernisierung des Zivilprozesses zu führen.
In Ergänzung zum Zivilgerichtstag vom 2.2.2021, über den in der E-Broschüre 01/2021, Rn 77 ff, Dr. 52 Viefhues berichtete, befasste sich der Workshop am 19.3. neben der Perspektive der Anwaltschaft mit der Perspektive der Schiedsgerichtsbarkeit und der Verbraucherstreitbeilegungseinrichtungen.

Nachstehend die Überschriften. Lesen Sie den kompletten Bericht und laden Sie hier die gesamte ERV-Broschüre bei Juris.

 

I. Erleichterter Zugang der Bürgerinnen und Bürger zur Streitbeilegung

II. Optimierung des elektronischen Rechtsverkehrs: Kanzlei-beA, eEB, elektronischer Nachrichtenraum (eNR)

1. Kanzlei-beA

2. Reform des eEB

3. Elektronischer Nachrichtenraum (eNR)

4. Lernen von der Schiedsgerichtsbarkeit

III. Einführung eines beschleunigten Online-Verfahrens

1. Eingabemasken und zentrale Online-Gerichte für massenhaft auftretende Streitigkeiten

2. Eingabemasken und zentrale Entscheidungsablufe bei der söp (Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr)

IV. Strukturierung des Parteivortrags und des Verfahrens

1. Gemeinsames elektronisches Dokument (Basisdokument)

2. Strukturierung des Parteivortrags mit und ohne digitale Werkzeuge in Schiedsverfahren

V. Videoverhandlung und Protokollierung

1. Virtuelle Verhandlungen per Videokonferenz und Wortprotokolle

2. Videoverhandlungen und Wortprotokolle in Schiedsverfahren

VI. (Teil)automatisierte Streitentscheidung und effizientere Verfahren durch Technik?

1. Automatisierte Sachprüfungen in Kostenfestsetzungsverfahren und Anmeldungen zu Musterfeststellungsklagen

2. Automatisierte Entscheidungsprognosen in der Verbraucherrechtsdurchsetzung

Fazit:
Der Blick über den Tellerrand der Justiz hinaus bescherte erstaunliche Einblicke. Auch wenn die Verfahren höchst unterschiedlich sind, sollte geprüft werden, welche Erfahrungen für den Einsatz in der Justiz nützlich sind. Der „Tanker“ Justiz sollte ein paar Schnellbote einsetzen, um beweglicher zu werden und die Chancen der Digitalisierung zu nutzen. Dass die Arbeitsgruppe auch die Anwaltschaft in den Dialog einbezieht, ist sehr zu begrüßen.

Lesen Sie den kompletten Bericht und laden Sie hier die gesamte ERV-Broschüre bei Juris.

Das Programm finden Sie hier.

Veranstalter:

IRDG Institut für das Recht der digitalen Gesellschaft –

Lehrstuhl für Deutsches und Europäisches Privatrecht, Zivilverfahrensrecht und Rechtstheorie an der Universität Passau

IRDG_2021_03_19

Workshop: Digitalisierung und Zivilverfahren

Online via ZOOM am Freitag, 19. März 2021, 10-17 Uhr

Um den Jahreswechsel 2020/21 hat die „Arbeitsgruppe Modernisierung des Zivilprozesses“, eingesetzt von den Präsidentinnen und Präsidenten der Oberlandesgerichte, des Kammergerichts und des Bundesgerichtshofes ein Diskussionspapier zur Modernisierung des Zivilprozesses vorgestellt. Dieses Diskussionspapier wurde auf dem bundesweiten Zivilgerichtstag am 2. Februar 2021 und auch schon zuvor in verschiedenen Foren intensiv diskutiert. Teile davon haben schon aktuelle Gesetzgebungsprojekte des BMJV inspiriert. Es ist bereits jetzt abzusehen, dass dieses Papier die Grundlage für wesentliche Reformschritte des Zivilprozessrechts bilden wird.
Umso wichtiger ist eine breit angelegte Diskussion über die wesentlichen Inhalte und Vorschläge des Diskussionspapiers, das bislang ausschließlich aus dem Blickwinkel der staatlichen Zivilgerichtsbarkeit heraus entwickelt wurde. Neben der Perspektive der Anwaltschaft, die durch einige Vorschläge intensiv betroffen wird (etwa zum strukturierten Parteivortrag und zur Kommunikation mit dem Gericht), fehlt bisher noch die Perspektive anderer Einrichtungen, die ebenso wie die staatliche Zivilgerichtsbarkeit mit der Beilegung zivilrechtlicher Streitigkeiten befasst sind und daher in vielen Fällen vor den gleichen Herausforderungen stehen: Die Schiedsgerichtsbarkeit und die Verbraucherstreitbeilegungseinrichtungen.
Der Austausch dieser Einrichtungen mit der Arbeitsgruppe der Zivilgerichtsbarkeit verspricht besonders fruchtbar zu sein: Einerseits dienen alle genannten Institutionen dem gleichen Ziel, nämlich der konsensualen oder autoritativen Beilegung zivilrechtlicher Streitigkeiten im Rechtsstaat. Andererseits genießen die nicht-staatlichen Streitbeilegungseinrichtungen den Vorteil, aufgrund ihrer Diversität und der privatautonomen Ausgestaltung ihrer Verfahrensordnungen wesentlich flexibler agieren zu können als die an die ZPO gebundene Zivilgerichtsbarkeit. Diese dienen so schon seit vielen Jahren gewissermaßen als Experimentierfeld für den Umgang mit der Digitalisierung zivilrechtlicher Streitbeilegung. Das betrifft nicht nur den Einsatz technischer Lösungen zur Administration der Verfahren, sondern auch und insbesondere die Entwicklung von Verfahrensordnungen, die auf eine digitale Verfahrensführung und effiziente Streitbeilegung unter gleichzeitiger Wahrung rechtsstaatlicher Maßstäbe ausgerichtet sind.
Ziel dieses Workshops ist es, den Austausch zwischen Vertreterinnen und Vertreter der genannten Einrichtungen und mit der interessierten Fachöffentlichkeit zu ermöglichen, um wechselseitig von den bereits gemachten Erfahrungen und bereits entwickelten Ideen zu profitieren. Grundlage für den Workshop bildet das Diskussionspapier der Justiz-Arbeitsgruppe, dessen Vorschläge aus der Perspektive der staatlichen Ziviljustiz, der Schiedsgerichtsbarkeit und der Verbraucherstreitbeilegungseinrichtungen beleuchtet und mit jeweils eigenen Erfahrungen bereichert werden sollen.

Das Programm finden Sie hier.

Veranstalter:

IRDG Institut für das Recht der digitalen Gesellschaft –

Lehrstuhl für Deutsches und Europäisches Privatrecht, Zivilverfahrensrecht und Rechtstheorie an der Universität Passau

Wann: Freitag, 19. März 2021 | 10:00 – 17:00 Uhr

Wo: Online

Hier geht es zur Anmeldung