Im Berliner Anwaltsblatt, Ausgabe Januar / Februar 2014 ist mein Artikel beA: Ausblick und Rechtsprechung veröffentlicht.

Keine Wiedereinsetzung bei Organisationsverschulden.

Seit zwei Jahren ist die aktive Nutzung des beA Pflicht bei der Korrespondenz mit der Justiz. Die Rechtsprechung hat die Rahmenbedingungen immer klarer definiert: Anwält:innen sind verpflichtet, ihr beA zu kennen und zu können; Schulungen sind unerlässlich. Was erwartet uns im Elektronischen Rechtsverkehr der Zukunft?

Er ist hier frei verfügbar. Lesen Sie über:

1. WEITERGABE DER beA-KARTE UND PIN: UNWIRKSAME EINREICHUNG

2. ABGABE VON EEB DURCH MITARBEITENDE: GROBES ANWALTSVERSCHULDEN

3. ORGANISATORISCHE ANFORDERUNGEN AN DIE KONTROLLE EINER EINGANGSBESTÄTIGUNG NACH § 130A ABS. 5 SATZ 2 ZPO

4. AUSBLICK: WAS ERWARTET UNS IM ELEKTRONISCHEN RECHTSVERKEHR? EBO – MJP

5. AUSBLICK: DIE JUSTIZ WIRD DIGITAL(ER)

6. ZWANGSVOLLSTRECKUNG BALD REIN ELEKTRONISCH MÖGLICH?

7. beA-UPDATES AM LAUFENDEN BAND

 

FAZIT: Der ERV ist gekommen, um zu bleiben.

 

Die Justiz träumt von einer „Justiz-Cloud“, in der alle Dokumente als XJustiz-Datensatz zur Verfügung stehen und das „Basisdokument“ (derzeit in Erprobung an den Landgerichten Hannover, Osnabrück, Landshut und Regensburg) als Entscheidungsgrundlage für das Gericht dienen soll. In der Praxis werden alle Anwender:innen auf Kanzlei- und Justizseite lernen müssen, mit der heutigen und zukünftigen Technik umzugehen.

Ist unsere Kanzlei für die Zukunft gut aufgestellt?

Überblick zur erfolgreichen Umsetzung für 2023

Auf dem 12. Deutschen Rechtsfachwirttag 2022 am 19. November 2022 stimmt Ilona Cosack die Teilnehmer:innen des RENOTAG 2022 auf die Herausforderungen des Jahres 2023 ein.

Wir nehmen Sie mit auf eine spannende Reise mit Hindernissen, die es zu meistern gilt:

Wie wird sich der Elektronische Rechtsverkehr weiterentwickeln, welche Besonderheiten sind beim besonderen elektronischen Anwaltspostfach (beA) und dem neuen Gesellschaftspostfach zu beachten, wie hat sich die Rechtsprechung positioniert und wie kann die Kanzlei den wichtigen Weg zur digitalen Transformation (weiter) beschreiten?

Bei Soldan insights hat Ilona Cosack schon einmal einen ersten Ausblick gegeben. Lesen Sie hier, wo die größten Verbesserungsmöglichkeiten in einer Kanzlei schlummern und warum der Blick nach innen allein nicht ausreicht. Kennen Sie Ihren inneren Schweinehund? Wie man ihn bezwingt, Veränderungen anstößt und erfolgreich umsetzt, werden Sie am Ende der Reise für Ihre Kanzlei mitnehmen.

Wir freuen uns auf persönliche Begegnungen und einen konstruktiven Dialog!

 

 

Am 4. November 2022 fand online und in Münster die dritte Auflage der Digital Justice Conference statt, durchgeführt von recode.law.

Auf deren Website ist zu lesen:

recode.law ist die führende junge Initiative, die die Digitalisierung der Rechtsbranche vorantreibt. Wir denken in die Zukunft und machen junge Menschen fit für die größte Chance unserer Generation.

Wir denken die Zukunft

recode.law ist studentische Initiative, Think-Tank und Netzwerk in Einem. Unser Anliegen ist es, digitales Denken und neue Arbeitsweisen in die juristische Welt zu bringen. Tech, Innovation, Design und die Rechtsanwendung gehören für uns selbstverständlich zusammen. Wir begeistern andere für Legal Tech, stoßen Debatten an und vermitteln Wissen und Kompetenzen. Bei unseren Events triffst du Gründer:innen, Techies, Anwält:innen und Richter:innen sowie andere engagierte junge Menschen.

Neben anderen spannenden Themen, die junge Menschen im Rechtswesen interessieren, hatte ich die Gelegenheit, unter der hervorragenden Moderation von Niklas Raabe gemeinsam mit der Richterin am Landgericht Köln, Mia Alikhah, dem Richter am Landgericht Köln, Dr. Christian Schlicht und Prof. Dr. Henning Müller, Direktor des Sozialgerichts Darmstadt und Betreiber des Blogs ervjustiz.de über den digitalen Arbeitsplatz der Justiz zu diskutieren, die Sichtweise der Anwaltschaft darzustellen und Tipps für ein Miteinander zwischen Justiz und Anwaltschaft zu geben.

Mia Alikhah und Dr. Christian Schlicht engagieren sich im Forum digitale richterschaft und zeigten live eine Demonstration des in sechs Bundesländern verwendeten Softwareprogramms e2A. Spannend, einen Blick über den Tellerrand zu werfen. Die Richterschaft nutzt eben kein beA, sondern unterschiedliche Fachsoftware. Beim vorgestellten Highlight, der „Blitzbirne“ schieden sich die Geister: Während manche der Teilnehmenden voll des Lobes für dieses elektronische Tool waren, meinte Prof. Müller, dass ein Großteil der Richter:innen aussteigen würden, wenn sie die Blitzbirne verwenden sollen. Er plädierte dafür, dass die Software klug gemacht sein müsse und es die passende Software sei sollte. Die Justiz sei vielfältig und müsse dezentraler werden. Corona sei der Gamechanger gewesen und die flächendeckende Einführung der E-Akte sollte in Monaten, nicht erst bis 1.1.2026 erfolgen.

Die Diskussion wurde aufgezeichnet und wird demnächst auf dem YouTubeChannel von recode.law veröffentlicht.

 

 

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Die Arbeitsgemeinschaft Kanzleimanagement im Deutschen Anwaltverein hat in diesem Jahr die Autorin, beA-Bloggerin und Anwaltsberaterin Ilona Cosack mit dem Benno-Heussen-Preis ausgezeichnet. Die Preisverleihung fand am 23. Juni 2022 in Hamburg im Rahmen des Deutschen Anwaltstages 2022 statt.

Urkunde Prof. Dr. Benno Heussen Preis

Preisträgerin Ilona Cosack ist langjährig in der Beratung von Anwaltskanzleien und Notariaten tätig. Sie ist Autorin des Praxishandbuches Anwaltsmarketing, dessen Geleitwort von Professor Heussen verfasst wurde.

Die Jury sagt: „Ilona Cosack hat sich über Jahrzehnte als treue und beratende Begleiterin und Partnerin der Anwaltschaft verdient gemacht. Sie hat dazubeigetragen, dass Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sich mit dem„Unternehmen Anwaltskanzlei“ auseinander gesetzt haben und ist in der Lage, diese dort abzuholen, wo sie stehen, selbst wenn das vielleicht noch im 20. Jahrhundert sein sollte.

Ilona Cosack ist die Grande Dame des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs (beA). Die positive Entwicklung wäre ohne die aufmerksame Begleitung und auch kritische Stimme von Ilona Cosack zur Einführung und Nutzung kaum vorstellbar gewesen. Wer ihr in den sozialen Medien folgt, weiß, was aktuell mit und zum beA passiert. Mit ihrem bea-abc.de hat Ilona Cosack ein digitales Kompendium geschaffen, bei dem jede Nutzerin und jeder Nutzer einen Pfad durch das beA finden sollte.

 In ihrem aktuellen Buch „Digitalisierung erfolgreich umsetzen – Ein Leitfaden für jede Anwaltskanzlei“ gibt sie grundlegende Hinweise zu Einstieg und Digitalisierung und zeigt darin auch ihre Fähigkeit zum Netzwerken, denn sie verfügt über ein schier unermessliches Netzwerk. Ilona Cosack ist eine würdige Preisträgerin und hat sich für die Anwaltschaft in den vergangenen Jahrzehnten hervorragend eingesetzt.

Foto: Andreas Burkhardt, Berlin

Mit dem Benno-Heussen-Preis ehrt die Arbeitsgemeinschaft Kanzleimanagement im Deutschen Anwaltverein Personen, die vor allem durch Rat und Tat, praktische Tätigkeit und/oder Vorträge sowie Veröffentlichungen Wesentliches zur Darstellung und Lösung von Problemen auf dem Gebiet des Managements von Anwaltskanzleien geleistet haben. Der Preis wurde zuletzt 2018 an Professor Dr. Matthias Kilian verliehen und nun zum fünften Mal vergeben.

Über den Prof. Dr. Benno Heussen Preis
In Anerkennung seiner Verdienste wurde der Preis nach Rechtsanwalt Prof. Dr. Benno Heussen benannt, der die Arbeitsgemeinschaft Kanzleimanagement im Deutschen Anwaltverein gründete. Er war auch der erste Preisträger, als die Auszeichnung 2010 vom langjährigen Vorsitzenden, Rechtsanwalt Christoph Vaagt, ins Leben gerufen wurde.

Lesen Sie hier, was andere über die Preisverleihung berichten: Arbeitsgemeinschaft Kanzleimanagement, beck-aktuell, HEUSSEN Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Soldan #insights, Wikipedia

Die Preisträgerin bedankte sich bei der Jury und dem aktuellen Geschäftsführenden Ausschuss der Arbeitsgemeinschaft Kanzleimanagement. Sie wies daraufhin, dass der Deutsche Anwaltverlag gemeinsam mit ihr das Werk „Digitalisierung umsetzen – Ein Leitfaden für jede Anwaltskanzlei“ als E-Book kostenlos – gerne gegen eine Spende für die SOS-Kinderdörfer, die damit Familien und Kinder in der Ukraine unterstützen – zur Verfügung stellt. So hat jede Kanzlei die Möglichkeit, die Weichen für die eigene Digitalisierung zu stellen und gleichzeitig (gegen Spendenquittung) Familien und Kinder in der Ukraine zu unterstützen.

Hier geht es zur Spendenseite: https://www.meine-spendenaktion.de/aktion/anwaltverlag-ukraine

 

Der Benno-Heussen-Preis wird am 23. Juni 2022 an Ilona Cosack im Rahmen des Deutschen Anwaltstags in Hamburg verliehen

Die Arbeitsgemeinschaft Kanzleimanagement im Deutschen Anwaltverein ehrt mit dem Benno-Heussen-Preis Personen, die vor allem durch Rat und Tat, praktische Tätigkeit und/oder Vorträge sowie Veröffentlichungen Wesentliches zur Darstellung und Lösung von Problemen auf dem Gebiet des Managements von Anwaltskanzleien geleistet haben. Der Preis wird 2022 zum fünften Mal vergeben.

Über den Prof. Dr. Benno Heussen Preis
In Anerkennung seiner Verdienste wurde der Preis nach dem Rechtsanwalt Prof. Dr. Benno Heussen benannt, dem Namenspartner der Kanzlei HEUSSEN Rechtsanwälte mbH. Heussen, geboren 18. Mai 1944, war neben seiner Tätigkeit als Vorstandsmitglied auch Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Informationstechnologie von 1999 bis 2001. Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Kanzleimanagement war er von 2000 bis 2001. Die Gründung der Arbeitsgemeinschaft Kanzleimanagement hat er entscheidend mit angetrieben.

Die Teilnahme an der Preisverleihung ist ohne Eintrittskarte zum Anwaltstag möglich.

Hier finden Sie weitere Informationen.

Erfahrungsaustausch zum Elektronischen Rechtsverkehr auf dem Deutschen Anwaltstag in Hamburg:

Teilen Sie uns Ihre persönlichen Erfahrungen mit

 

Das Anwaltspostfach beA hat zum 1. Januar 2022 die Anwaltskanzleien gefordert. Es darf nur noch elektronisch eingereicht werden. Diese Pflicht bezieht sich nur auf die (derzeitige) Einbahnstraße Anwalt zum Gericht. Viele Gerichte sind noch weit von der digitalen Akte entfernt. Deswegen gibt es aktuell noch viele Baustellen im Elektronischen Rechtsverkehr.

Die Rechtsprechung zeigt, dass die Gerichte kein Pardon kennen. Erst vor kurzem hat der BGH deutlich gemacht, dass  ein Rechtsanwalt bei der Signierung eines ein Rechtsmittel oder eine Rechtsmittelbegründung enthaltenden fristwahrenden elektronischen Dokuments die Pflicht, das zu signierende Dokument zuvor selbst auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen, nicht auf das Büropersonal übertragen darf.

Wir diskutieren auf dem DAT am 23. Juni 2022 in Hamburg über den ISTZUSTAND. Teilen Sie uns jetzt Ihre persönlichen Erfahrungen aus der Praxis mit!

Finden Sie die Informationen hier.

Gastbeitrag im juris Magazin:

Aktive Nutzungspflicht des beA zum 1. Januar 2022:

5 Tipps, wie Sie das beA optimal nutzen

 

In 80 Tagen kann man um die Welt reisen. Oder sich auf die beginnende aktive Nutzungspflicht für das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) vorbereiten.

War die aktive beA-Nutzung in vielen Bereichen noch freiwillig, muss ab 2022 für die Korrespondenz mit den Gerichten (Ausnahme: BVerfG) das beA genutzt werden, Fax und Nachtbriefkasten sind passé. Dieser Beitrag hilft Ihnen, sich auf die neuen Herausforderungen einzustellen. Lesen Sie den Beitrag hier.

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Bericht zum Workshop: Digitalisierung und Zivilverfahren

in der ERV-Broschüre des Deutschen Anwaltverlages.

Der Herausgeber, Dr. Wolfram Viefhues, schreibt in der Einleitung:

„In Ihrem dritten Beitrag gibt Ilona Cosack unseren Leserinnen und Lesern sehr interessante Informationen aus dem Workshop Digitalisierung und Zivilverfahren des Instituts für das Recht der digitalen Gesellschaft (IRDG) der Universität Passau vom 19.3.2021.“

D. Digitalisierung und Zivilverfahren
Verfasserin: Ilona Cosack

Der Lehrstuhl für Deutsches und Europäisches Privatrecht, Zivilverfahrensrecht und Rechtstheorie an der Universität Passau veranstaltete am 19.3.2021 unter der Leitung von Prof. Thomas Riehm einen Online-Workshop, um eine breit angelegte Diskussion über die wesentlichen Inhalte und Vorschläge des Diskussionspapiers zur  Modernisierung des Zivilprozesses zu führen.
In Ergänzung zum Zivilgerichtstag vom 2.2.2021, über den in der E-Broschüre 01/2021, Rn 77 ff, Dr. 52 Viefhues berichtete, befasste sich der Workshop am 19.3. neben der Perspektive der Anwaltschaft mit der Perspektive der Schiedsgerichtsbarkeit und der Verbraucherstreitbeilegungseinrichtungen.

Nachstehend die Überschriften. Lesen Sie den kompletten Bericht und laden Sie hier die gesamte ERV-Broschüre bei Juris.

 

I. Erleichterter Zugang der Bürgerinnen und Bürger zur Streitbeilegung

II. Optimierung des elektronischen Rechtsverkehrs: Kanzlei-beA, eEB, elektronischer Nachrichtenraum (eNR)

1. Kanzlei-beA

2. Reform des eEB

3. Elektronischer Nachrichtenraum (eNR)

4. Lernen von der Schiedsgerichtsbarkeit

III. Einführung eines beschleunigten Online-Verfahrens

1. Eingabemasken und zentrale Online-Gerichte für massenhaft auftretende Streitigkeiten

2. Eingabemasken und zentrale Entscheidungsablufe bei der söp (Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr)

IV. Strukturierung des Parteivortrags und des Verfahrens

1. Gemeinsames elektronisches Dokument (Basisdokument)

2. Strukturierung des Parteivortrags mit und ohne digitale Werkzeuge in Schiedsverfahren

V. Videoverhandlung und Protokollierung

1. Virtuelle Verhandlungen per Videokonferenz und Wortprotokolle

2. Videoverhandlungen und Wortprotokolle in Schiedsverfahren

VI. (Teil)automatisierte Streitentscheidung und effizientere Verfahren durch Technik?

1. Automatisierte Sachprüfungen in Kostenfestsetzungsverfahren und Anmeldungen zu Musterfeststellungsklagen

2. Automatisierte Entscheidungsprognosen in der Verbraucherrechtsdurchsetzung

Fazit:
Der Blick über den Tellerrand der Justiz hinaus bescherte erstaunliche Einblicke. Auch wenn die Verfahren höchst unterschiedlich sind, sollte geprüft werden, welche Erfahrungen für den Einsatz in der Justiz nützlich sind. Der „Tanker“ Justiz sollte ein paar Schnellbote einsetzen, um beweglicher zu werden und die Chancen der Digitalisierung zu nutzen. Dass die Arbeitsgruppe auch die Anwaltschaft in den Dialog einbezieht, ist sehr zu begrüßen.

Lesen Sie den kompletten Bericht und laden Sie hier die gesamte ERV-Broschüre bei Juris.

Das Programm finden Sie hier.

Veranstalter:

IRDG Institut für das Recht der digitalen Gesellschaft –

Lehrstuhl für Deutsches und Europäisches Privatrecht, Zivilverfahrensrecht und Rechtstheorie an der Universität Passau

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Workshop: Digitalisierung und Zivilverfahren

Online via ZOOM am Freitag, 19. März 2021, 10-17 Uhr

Um den Jahreswechsel 2020/21 hat die „Arbeitsgruppe Modernisierung des Zivilprozesses“, eingesetzt von den Präsidentinnen und Präsidenten der Oberlandesgerichte, des Kammergerichts und des Bundesgerichtshofes ein Diskussionspapier zur Modernisierung des Zivilprozesses vorgestellt. Dieses Diskussionspapier wurde auf dem bundesweiten Zivilgerichtstag am 2. Februar 2021 und auch schon zuvor in verschiedenen Foren intensiv diskutiert. Teile davon haben schon aktuelle Gesetzgebungsprojekte des BMJV inspiriert. Es ist bereits jetzt abzusehen, dass dieses Papier die Grundlage für wesentliche Reformschritte des Zivilprozessrechts bilden wird.
Umso wichtiger ist eine breit angelegte Diskussion über die wesentlichen Inhalte und Vorschläge des Diskussionspapiers, das bislang ausschließlich aus dem Blickwinkel der staatlichen Zivilgerichtsbarkeit heraus entwickelt wurde. Neben der Perspektive der Anwaltschaft, die durch einige Vorschläge intensiv betroffen wird (etwa zum strukturierten Parteivortrag und zur Kommunikation mit dem Gericht), fehlt bisher noch die Perspektive anderer Einrichtungen, die ebenso wie die staatliche Zivilgerichtsbarkeit mit der Beilegung zivilrechtlicher Streitigkeiten befasst sind und daher in vielen Fällen vor den gleichen Herausforderungen stehen: Die Schiedsgerichtsbarkeit und die Verbraucherstreitbeilegungseinrichtungen.
Der Austausch dieser Einrichtungen mit der Arbeitsgruppe der Zivilgerichtsbarkeit verspricht besonders fruchtbar zu sein: Einerseits dienen alle genannten Institutionen dem gleichen Ziel, nämlich der konsensualen oder autoritativen Beilegung zivilrechtlicher Streitigkeiten im Rechtsstaat. Andererseits genießen die nicht-staatlichen Streitbeilegungseinrichtungen den Vorteil, aufgrund ihrer Diversität und der privatautonomen Ausgestaltung ihrer Verfahrensordnungen wesentlich flexibler agieren zu können als die an die ZPO gebundene Zivilgerichtsbarkeit. Diese dienen so schon seit vielen Jahren gewissermaßen als Experimentierfeld für den Umgang mit der Digitalisierung zivilrechtlicher Streitbeilegung. Das betrifft nicht nur den Einsatz technischer Lösungen zur Administration der Verfahren, sondern auch und insbesondere die Entwicklung von Verfahrensordnungen, die auf eine digitale Verfahrensführung und effiziente Streitbeilegung unter gleichzeitiger Wahrung rechtsstaatlicher Maßstäbe ausgerichtet sind.
Ziel dieses Workshops ist es, den Austausch zwischen Vertreterinnen und Vertreter der genannten Einrichtungen und mit der interessierten Fachöffentlichkeit zu ermöglichen, um wechselseitig von den bereits gemachten Erfahrungen und bereits entwickelten Ideen zu profitieren. Grundlage für den Workshop bildet das Diskussionspapier der Justiz-Arbeitsgruppe, dessen Vorschläge aus der Perspektive der staatlichen Ziviljustiz, der Schiedsgerichtsbarkeit und der Verbraucherstreitbeilegungseinrichtungen beleuchtet und mit jeweils eigenen Erfahrungen bereichert werden sollen.

Das Programm finden Sie hier.

Veranstalter:

IRDG Institut für das Recht der digitalen Gesellschaft –

Lehrstuhl für Deutsches und Europäisches Privatrecht, Zivilverfahrensrecht und Rechtstheorie an der Universität Passau

Wann: Freitag, 19. März 2021 | 10:00 – 17:00 Uhr

Wo: Online

Hier geht es zur Anmeldung

2. Düsseldorfer Legal Tech Pitch

Lernen Sie digitale Workflow-Lösungen für ihren Arbeitsalltag kennen!

Beim 2. Düsseldorfer Legal Tech Pitch moderiert Ilona Cosack am Mittwoch, 16. September 2020 von 18 – ca. 20 Uhr den Pitch von vier ausgewählten Legal Tech Unternehmen. In jeweils 12 Minuten hören und erleben Sie spannende Pitches für Ihren Arbeitsalltag. An die Pitches schließt sich eine moderierte Fragerunde und Podiumsdiskussion an.

Es präsentieren:

Rechtsanwalt Christian Solmecke, Legalvisio

Die Legalvisio GmbH wurde 2016 in Kooperation der Kölner Kanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE (WBS) und der HW Partners AG gegründet. Die HW Partners AG etablierte sich mit Scopevisio als eine der ersten Cloud-Unternehmenssoftware am Markt. Gelenkt von Christian Solmecke entwickelte WBS eine eigene Kanzlei-Software, die über die Jahre mehr Prozesse der Kanzlei digitalisierte. Damit verbindet Legalvisio das Cloud-Software-Wissen der HW Partners AG und die Kanzleimanagement-Software der Kanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE

Legalvisio hat das Ziel, die Arbeit des Anwalts und die Kanzlei zu digitalisieren. Dabei wird die Lösung nicht am Reißbrett entworfen, sondern basiert auf der Erfahrung der Anwälte und Entwickler, die das Team bilden. Zusätzlich setzen wir in der Entwicklung auf das Feedback unserer Kunden und geben hier die Möglichkeit, Legalvisio mitzugestalten, damit es sich nahtlos in die Arbeitsweise des Anwalts einfügt. Legalvisio versteht sich nicht nur als Software-Entwickler, sondern auch als Partner bei der Digitalisierung Ihrer Kanzlei.

 

Stephanie Bogendörfer, Geschäftsführerin der 5FSoftware

5FSoftware bietet eine Lösung zur sicheren Mandantenkommunikation für Berufsgeheimnisträger und Unternehmen, made und hosted in Deutschland. Sicherer Datentransfer, passwortgeschützt und verschlüsselt, und virtuelle Projekträume werden hierbei mit individualisierbaren Prozessen und einem intuitiven Aufgabentool völlig neu kombiniert. Über die Collaboration Plattform können große Mengen von Daten und Dokumenten mit übersichtlichen Statusinformationen in Dashboards aufbereitet werden, sowohl für den Sender als auch für den Empfänger. So können komplexe Vorgänge, wie bspw. Jahresabschlussprüfungen oder Due Diligence, einfach und strukturiert dargestellt und bearbeitet werden. Hierbei werden alle Ereignisse in einem revisionssicheren Audit Trail protokolliert.

5FSoftware wurde im Juli 2018 gegründet. Über ein gemeinsames Projekt in der Vergangenheit lernten wir uns zufällig kennen. Wir formten schnell ein Team mit unterschiedlichem Erfahrungshintergrund von Wirtschaftsprüfer über Anwalt, Unternehmerin, Projektleiter und IT-Nerd. Uns eint die Vision, die Kommunikation zwischen Berufsgeheimnisträgern und Unternehmen einfacher zu machen, als wir es bisher leidvoll selbst erlebt haben. Obwohl die Gestaltungsberatung der Berufsgeheimnisträger unserer Meinung nach im Vordergrund stehen sollte, ist der gegebene administrative Aufwand bei ihnen sehr hoch und nimmt oft einen übergeordneten Stellenwert ein. Für den Unternehmer hingegen sind es oft unübersichtliche Anforderungen, die neben dem eigentlichen Geschäft zusätzlich bearbeitet werden müssen aufgrund (steuer-)rechtlicher Zwänge. Diese Erfahrungen kennen wir aus der Sichtweise von beiden Parteien.

 

Rechtsanwalt Uwe Horwath, METHODIGY

Die METHODIGY GmbH ist ein mit dem Gründerpreis Baden Württemberg 2018 ausgezeichnetes Softwareunternehmen mit Sitz in Esslingen am Neckar. Sie entwickelt und vertreibt die Software METHODIGY.

METHODIGY ist ein Wissensorganisationssystem für die juristische Wissensarbeit, das sich nahtlos in vorhandene IT-Systeme und elektronische Akten in Kanzleien und Rechtsabteilungen einfügt. Es unterstützt Rechtsanwälte auf bisher einmalige Weise bei ihrer täglichen Arbeit, indem sie (Sinn-) Zusammenhänge zwischen Informationen in Wissensstrukturen abbildet. Die Software verlinkt Akteninformationen, Recherchen, Textbausteine und Vorlagen zu dynamischen Wissensstrukturen. Mit dem Relationsmodul von METHODIGY können Rechtsanwälte große Informationsmengen in elektronischen Akten intelligent auswerten und verwertbar machen.

 

Daniela Müller – Sales Manager Legal – DACH, Nuance Communications Germany GmbH

Nuance ist Pionier und Marktführer im Bereich dialogorientierter KI-Innovationen, die Intelligenz in die tägliche Arbeit und das tägliche Leben bringen. Das Unternehmen liefert Lösungen, die verstehen, analysieren und auf Menschen reagieren, um die menschliche Intelligenz zu verstärken und Produktivität und Sicherheit zu erhöhen. Spracherkennung in Rechtsanwaltskanzleien – damit Ihre Klienten schneller zu ihrem Recht kommen. Mit Dragon Spracherkennung liefern wir Spracherkennung für den professionellen Einsatz – flexibel, skalierbar und sicher.

Wir zeigen Ihnen, wie KI und Cloud-Anwendungen die Arbeitswelt revolutionieren und wie Rechtsanwälte bzw. Kanzleien jeden Tag von Spracherkennung profitieren können um weiterhin wettbewerbsfähig zu bleiben.

Veranstalter:

Sack Fachmedien und legal-tech.de veranstalten den 2. Düsseldorfer Legal Tech Pitch.

Wann: Mittwoch, 16. September 2020 | 18:00 Uhr  (Einlass 17:30 Uhr)

Wo: Fachbuchhandlung Sack, Klosterstraße 22, 40211 Düsseldorf

Hier geht es zur kostenlosen Anmeldung